Wiener Bauordnungsnovelle 2018
Mag. Benedikt Meisl • 2. Dezember 2021
Alles neu? Was hat sich seit der Wiener Bauordnungsnovelle 2018 wirklich geändert?
Viele haben es gar nicht mitbekommen, aber im November 2018 wurde eine Novelle der Wiener Bauordnung beschlossen.
Was hat sich nun wirklich geändert und wie sind zB. Bauträger von diesen Änderungen eigentlich betroffen?
Hier ein Überblick über die wichtigsten Fakten:
1) Kurzfristige Vermietung als Ferienwohnung
Es wurde klargestellt, dass die kurzfristige gewerbliche Nutzung für Beherbergungszwecke (zum Beispiel Airbnb) nur in Objekten erlaubt ist die eine Raumwidmung als Ferienwohnung haben. Eine Änderung der Raumwidmung bedarf der Bewilligung der Baubehörde MA37. In Wohnzonen deren Zweck es ist den Wohnungsbestand zu erhalten bedarf es sogar einer Ausnahmebewilligung des Bauausschusses nach § 7a Abs 5 Wr. BauO.
2) Abbruch von Gründerzeitobjekten
Der Schutz von historisch wertvoller Bausubstanz wurde bereits im Juni 2018 ausgeweitet. Künftig muss geprüft werden ob am Erhalt eines Gründerzeitgebäudes ein öffentliches Interesse besteht. Für einen Abbruch des Gebäudes ist die Zustimmung der Baubehörde MA37 nötig. Dem hat eine Prüfung der Magistratsabteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA19) vorauszugehen. Diese bewertet in ein einer Einzelfallprüfung ob ein öffentliches Interesse am Erhalt des Gebäudes besteht oder nicht. Die neue Regelung gilt für alle Häuser, die vor dem 1.1.1945 errichtet wurden, auch wenn sie sich nicht in einer Schutzzone befinden.
3) Geförderter Wohnbau
Flächen die als „geförderter Wohnbau“ gewidmet sind müssen in Zukunft überwiegend mit geförderten Wohnungen bebaut werden. Was „überwiegend" heißt, wird im Bebauungsplan festgelegt soll aber in der Regel zwei Drittel der Nutzfläche sein. Für diese Wohnflächen gilt die im WWFSG verankerte Höchstmiete (netto, exklusive Finanzierungskosten und Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträgen) von 4,97 Euro je Quadratmeter. Außerdem dürfen für das entsprechende Grundstück nicht mehr als 188 Euro je Quadratmeter Bruttogrundfläche bezahlt werden, was der Bauträger spätestens bei der Baubeginnsanzeige nachweisen muss.
4) Gauben oder Gaupen gibt es nicht mehr
Die Gaupe ist ein Dachaufbau, der die Einsetzung senkrechter Dachfenster zur Belichtung und Belüftung der Dachräume ermöglicht. Bisher war es mit der Zustimmung des Bezirksausschusses möglich über bis zu 50% der Gebäudelänge eine Gaupe zu errichten, was vor allem für Dachgeschoßausbauten zusätzlich Nutzfläche brachte. Nun wurde der Begriff Gaupe gänzlich durch den Begriff Dachaufbau ersetzt und die maximale Länge auf 1/3 beschränkt. Ausnahmen von dieser Regelung sind nicht mehr möglich.
5) Auflassung von nicht benötigten Pflichtstellplätzen
Bei der Antragstellung ist nachzuweisen, dass über 5 Jahre hinweg von den Pflichtstellplätzen kein gebraucht gemacht wurde und in diesem Siedlungsgebiet auch kein Bedarf an Stellplätzen besteht. Darüber ist ein entsprechendes Verkehrsgutachten vorzulegen. Die Mindestanzahl von einem Stellplatz pro 100m2 Nutzfläche darf keinesfalls unterschritten werden.
Alles auf einen Blick
- Für eine gewerbliche Vermietung ist nun zwingend die Raumwidmung als „Ferienwohnung“ notwendig
- Bei einem Abbruch von Gründerzeithäusern ist eine Genehmigung der MA37 / MA19 notwendig
- In der Widmungskategorie „geförderter Wohnbau“ haben 2/3 der Nutzfläche einen gedeckelten Mietzins
- Dachaufbauten dürfen nun mehr max. 1/3 der Gebäudelänge Betragen

Budgetsanierung 2025/2026 – Wie Österreich 15 Milliarden Euro eins paren will Die österreichische Regierung plant ein umfassendes Sparpaket, um das Defizit zu senken und das Budget zu sanieren. Insgesamt sollen über zwei Jahre rund 15 Milliarden Euro eingespart werden – über Steuererhöhungen, Kürzungen und kreative Verwaltungslösungen. Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick: Steuern & Abgaben Kalte Progression : Das dritte Drittel wird nicht mehr abgegolten → +440 Mio. €. Tabak- & Glücksspielsteuer : Steigen deutlich → +516 Mio. € bis 2026. Bankenabgabe & Beitrag der Energiekonzerne : +550 Mio. € jährlich. Bundesgebühren : z. B. Reisepass verteuert sich voraussichtlich auf rund 109 €. Mehr Einnahmen aus Staatsbeteiligungen (z. B. OMV): +1,3 Mrd. € bis 2026. Neue Steuermaßnahmen im Immobilienbereich Umwidmungszuschlag : Ab 1.7.2025 wird bei der Veräußerung von umgewidmetem Grund (z. B. Grünland → Bauland) ein Zuschlag von 30 % auf den Gewinnanteil eingeführt. → Gilt für Umwidmungen ab 1.1.2025. → Einkünfte werden mit dem tatsächlichen Veräußerungserlös gedeckelt, um Überbesteuerung zu vermeiden. Grunderwerbsteuer bei Umgründungen : Immobiliengesellschaften zahlen künftig 3,5 % vom gemeinen Wert bei Umgründungen (z. B. Verschmelzungen), statt bisher 0,5 % vom Grundstückswert. → Inkrafttreten: 1.7.2025 – Umstrukturierungen sollten bis 30.6.2025 abgeschlossen werden. Verwaltung & Ministerien: Sparen mit Kreativität 1,1 Mrd. € (2025) und 1,3 Mrd. € (2026) sollen Ministerien einsparen. Weniger Dienstreisen, PR, IT-Verschiebungen. Erhöhung von Gebühren (z. B. Gerichtsgebühren). Familienbeihilfe für Ukrainer fällt ab Nov. 2025 weg. Keine automatische Anpassung der Familienleistungen ab 2026. Klimaschutz & Mobilität: Förderungen gestrichen Klimabonus entfällt → spart 4 Mrd. € über zwei Jahre. Klimaticket wird teurer: +200 € in zwei Schritten. Umweltförderungen gestrichen : 1,37 Mrd. € weniger bis 2026. Keine Förderung mehr für E-Autos , wohl aber für Ladeinfrastruktur. Förderprogramm „Raus aus Öl & Gas“ endet – Nachfolger ab 2026 geplant. Kürzungen auch bei Industrietransformation & Gebäudesanierung. Soziales, Pensionen & Gesundheit Frühpension erschwert : vor allem bei langen Versicherungszeiten. Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten steigen : von 5,1 % auf 6 %. E-Card-Gebühr steigt: von 13,80 € auf 25 € pro Jahr. Bildungskarenz bereits abgeschafft. Ältere Arbeitnehmer sollen länger arbeiten → Beschäftigungspaket soll gegenfinanziert sein. Sport, Kultur & Stiftungen Kürzungen bei Sport (–15 Mio. €) und Kultur (–10 Mio. €) . Privatstiftungen : Zuwendungssteuer steigt ab 1.1.2026 von 2,5 % auf 3,5 % . Stiftungsprivileg bleibt erhalten (Übertragung stiller Reserven nach § 13 Abs. 4 KStG). Trotz der massiven Einsparungen wird das Budgetdefizit nur langsam sinken – für das Jahr 2026 rechnet das Finanzministerium weiterhin mit einem Defizit von 4,2 Prozent. Österreich wird daher voraussichtlich bis Ende 2028 unter dem Defizitverfahren der EU-Kommission stehen. Viele der angekündigten Maßnahmen sind derzeit noch nicht gesetzlich umgesetzt oder im Detail geregelt, was eine verlässliche Einschätzung der tatsächlichen Auswirkungen erschwert. Besonders für Haushalte und Unternehmen bleibt unklar, wie stark sie die einzelnen Schritte konkret treffen werden. Auch auf Länderebene werden umfassende Sparpakete notwendig sein, um den Budgetzielen näherzukommen – hier stehen die konkreten Pläne allerdings noch aus. Die nächsten politischen Meilensteine stehen bereits bevor: In der Plenarsitzung des Nationalrats vom 16. bis 18. Juni 2025 sollen die Budgetgesetze beschlossen werden. Die meisten Maßnahmen sollen dann mit 1. Juli 2025 in Kraft treten. Bis dahin bleibt Zeit für politische Diskussionen – und für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, sich auf Veränderungen einzustellen.