Das Bieterverfahren beim Immobilienverkauf
Mag. Benedikt Meisl • 2. Dezember 2021
Wie läuft ein Bieterverfahren ab und was ist der Unterschied zur Versteigerung?
Wer seine Immobilie verkaufen möchte, hat die Möglichkeit mit einem Bieterverfahren einen höheren Preis zu erzielen als mit einem herkömmlichen Immobilienverkauf.
Viele Eigentümer stehen beim Verkauf vor der schwierigen Entscheidung zu welchem Preis sie das Objekt anbieten sollen. Mithilfe des Bieterverfahrens können Verkäufer das Problem der Preisfindung umgehen und durch den Wettbewerb unter den Interessenten den Preis mitunter auch nach oben treiben um so den maximalen Verkaufspreis zu erzielen. Das Bieterverfahren lohnt sich deshalb besonders dann, wenn der Interessentenkreis groß ist und sich der Marktwert schwer bestimmen lässt.
Die Durchführung von Bieterverfahren ist in Österreich nicht gesetzlich geregelt läuft jedoch immer nach einem ähnlichen Muster ab. Der Makler startet in der Regel zwei bis vier Wochen bevor der Besichtigungstermin für die Immobilie stattfindet mit der intensiven Bewerbung des Objekts. Dabei sollte der ausdrückliche Hinweis auf das Bieterverfahren erfolgen und ein allgemein zugänglicher Besichtigungstermin für potentielle Interessenten genannt werden.
Bei der Bieterbesichtigung erfolgt eine Aufklärung über den Ablauf des Verfahrens. Die potentiellen Bieter bekommen ein ausführliches Exposee mit allen wichtigen Daten und Fakten zum entsprechenden Objekt, sowie eine schriftliche Erläuterung über das Bieterverfahren und einen Vordruck der zum Mitbieten verwendet werden sollte. Bei der Durchführung eines Bieterverfahrens sollten Verkäufer deshalb unbedingt auf Transparenz achten und dem Käufer die genauen Regeln des Verfahrens kommunizieren und anschließend auch einhalten. Mangelnde Transparenz während des Bieterverfahrens führt zu Misstrauen bei den Interessenten und wirkt sich negativ auf den Preis aus. Es sollte zB nicht so sein, dass die Bieterphase auf einen bestimmten Zeitraum festgelegt und dann immer wieder verlängert wird. Das wirkt unseriös.
Das Bieterverfahren kann auch digital über eine entsprechende Software abgewickelt werden, die den Interessenten über das Internet zugänglich ist. Dort können nochmals alle Details zur Immobilie präsentiert werden und potentielle Bieter können entsprechende Gebote abgeben. Die Gebote müssen bis zu einer gewissen Frist zB: 4 Wochen nach Besichtigung an den Makler retourniert bzw. online abgegeben werden. Dabei kann ein Mindestpreis festgelegt werden unter dem nicht mitgeboten werden darf zB 80% des Schätzpreises. Am Ende werden dem Verkäufer alle Gebote zur Begutachtung vorgelegt. Dieser kann muss aber keines der Gebote annehmen auch nicht das des Höchstbieters.
Im Gegensatz zur Auktion oder Zwangsversteigerung hat das Bieterverfahren für den Immobilienverkäufer einen entscheidenden Vorteil: Er kann das höchste Gebot annehmen, muss aber nicht.

Budgetsanierung 2025/2026 – Wie Österreich 15 Milliarden Euro eins paren will Die österreichische Regierung plant ein umfassendes Sparpaket, um das Defizit zu senken und das Budget zu sanieren. Insgesamt sollen über zwei Jahre rund 15 Milliarden Euro eingespart werden – über Steuererhöhungen, Kürzungen und kreative Verwaltungslösungen. Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick: Steuern & Abgaben Kalte Progression : Das dritte Drittel wird nicht mehr abgegolten → +440 Mio. €. Tabak- & Glücksspielsteuer : Steigen deutlich → +516 Mio. € bis 2026. Bankenabgabe & Beitrag der Energiekonzerne : +550 Mio. € jährlich. Bundesgebühren : z. B. Reisepass verteuert sich voraussichtlich auf rund 109 €. Mehr Einnahmen aus Staatsbeteiligungen (z. B. OMV): +1,3 Mrd. € bis 2026. Neue Steuermaßnahmen im Immobilienbereich Umwidmungszuschlag : Ab 1.7.2025 wird bei der Veräußerung von umgewidmetem Grund (z. B. Grünland → Bauland) ein Zuschlag von 30 % auf den Gewinnanteil eingeführt. → Gilt für Umwidmungen ab 1.1.2025. → Einkünfte werden mit dem tatsächlichen Veräußerungserlös gedeckelt, um Überbesteuerung zu vermeiden. Grunderwerbsteuer bei Umgründungen : Immobiliengesellschaften zahlen künftig 3,5 % vom gemeinen Wert bei Umgründungen (z. B. Verschmelzungen), statt bisher 0,5 % vom Grundstückswert. → Inkrafttreten: 1.7.2025 – Umstrukturierungen sollten bis 30.6.2025 abgeschlossen werden. Verwaltung & Ministerien: Sparen mit Kreativität 1,1 Mrd. € (2025) und 1,3 Mrd. € (2026) sollen Ministerien einsparen. Weniger Dienstreisen, PR, IT-Verschiebungen. Erhöhung von Gebühren (z. B. Gerichtsgebühren). Familienbeihilfe für Ukrainer fällt ab Nov. 2025 weg. Keine automatische Anpassung der Familienleistungen ab 2026. Klimaschutz & Mobilität: Förderungen gestrichen Klimabonus entfällt → spart 4 Mrd. € über zwei Jahre. Klimaticket wird teurer: +200 € in zwei Schritten. Umweltförderungen gestrichen : 1,37 Mrd. € weniger bis 2026. Keine Förderung mehr für E-Autos , wohl aber für Ladeinfrastruktur. Förderprogramm „Raus aus Öl & Gas“ endet – Nachfolger ab 2026 geplant. Kürzungen auch bei Industrietransformation & Gebäudesanierung. Soziales, Pensionen & Gesundheit Frühpension erschwert : vor allem bei langen Versicherungszeiten. Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten steigen : von 5,1 % auf 6 %. E-Card-Gebühr steigt: von 13,80 € auf 25 € pro Jahr. Bildungskarenz bereits abgeschafft. Ältere Arbeitnehmer sollen länger arbeiten → Beschäftigungspaket soll gegenfinanziert sein. Sport, Kultur & Stiftungen Kürzungen bei Sport (–15 Mio. €) und Kultur (–10 Mio. €) . Privatstiftungen : Zuwendungssteuer steigt ab 1.1.2026 von 2,5 % auf 3,5 % . Stiftungsprivileg bleibt erhalten (Übertragung stiller Reserven nach § 13 Abs. 4 KStG). Trotz der massiven Einsparungen wird das Budgetdefizit nur langsam sinken – für das Jahr 2026 rechnet das Finanzministerium weiterhin mit einem Defizit von 4,2 Prozent. Österreich wird daher voraussichtlich bis Ende 2028 unter dem Defizitverfahren der EU-Kommission stehen. Viele der angekündigten Maßnahmen sind derzeit noch nicht gesetzlich umgesetzt oder im Detail geregelt, was eine verlässliche Einschätzung der tatsächlichen Auswirkungen erschwert. Besonders für Haushalte und Unternehmen bleibt unklar, wie stark sie die einzelnen Schritte konkret treffen werden. Auch auf Länderebene werden umfassende Sparpakete notwendig sein, um den Budgetzielen näherzukommen – hier stehen die konkreten Pläne allerdings noch aus. Die nächsten politischen Meilensteine stehen bereits bevor: In der Plenarsitzung des Nationalrats vom 16. bis 18. Juni 2025 sollen die Budgetgesetze beschlossen werden. Die meisten Maßnahmen sollen dann mit 1. Juli 2025 in Kraft treten. Bis dahin bleibt Zeit für politische Diskussionen – und für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, sich auf Veränderungen einzustellen.