Der Weg zum Gewerbeschein für Immobilienmakler, Hausverwalter und Bauträger
Hier erfahren Sie nützliche Informationen zu den einzelnen Gewerben sowie zur Befähigungsprüfung mit den zugehörigen Modulen.
Das Gewerbe des Immobilientreuhänders
Das Gewerbe des Immobilientreuhänders ist ein reglementiertes Gewerbe ohne Zuverlässigkeitsnachweis und umfasst gem §117 GewO den Tätigkeitsbereich der Immobilienmakler, der Immobilienverwalter und der Bauträger.
Neben einem entsprechenden Befähigungsnachweis und einer einschlägigen Berufserfahrung ist auch die Vorlage einer abgeschlossenen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung notwendig.
Für jeden Teilbereich, also den Immobilienmakler, den Immobilienverwalter und den Bauträger sind die entsprechenden Voraussetzungen zur Gewerbeanmeldung separat nachzuweisen. Es ist auch eine Gewerbeanmeldung eingeschränkt auf einen der genannten Bereiche (zB Immobilienmakler) möglich.
Voraussetzungen hinsichtlich Ausbildung und Praxiserfahrung
Welche Voraussetzungen hinsichtlich Ausbildung und Praxiserfahrung genau zu erfüllen sind kann man der
Verordnung über die Zugangsvoraussetzungen für Immobilientreuhänder entnehmen. Die entsprechende Fachkenntnis kann man entweder durch ein einschlägiges Universitäts- oder Fachhochschulstudium, durch eine
Befähigungsprüfung bei der Wirtschaftskammer
oder in Ausnahmefällen durch die „Feststellung der individuellen Befähigung“ nachweisen.
Die Befähigungsprüfung
Die
Befähigungsprüfung (auch einzelne Module) kann unabhängig vom Wohnsitz in jedem beliebigen Bundesland bei der Wirtschaftskammer abgelegt werden.
Die Gewerbeanmeldung hat anschließend in jenem Bezirk zu erfolgen in dem der Anmelder seinen Wohnsitz hat.
Das Gewerbe kann dann in ganz Österreich ausgeübt werden.
Für Immobilienmakler und Immobilienverwalter beträgt die notwendige Praxiszeit 2 Jahre bzw bei Abschluss eines wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studiums oder eines Immobilienstudiums 1 Jahr.
Eine fachliche Tätigkeit als Immobilienmakler liegt vor, wenn der Anmelder Vermittlungsaufträge abgewickelt hat und auch berechtigt war, Vertragserklärungen im Zuge von Vermittlungen entgegenzunehmen.
Eine fachliche Tätigkeit als Immobilienverwalter liegt vor, wenn der Anmelder kaufmännische und verwaltungstechnische Aufgaben in der Immobilienverwaltung eigenständig erledigt hat.
Für die Tätigkeit als Bauträger beträgt die Praxiszeit 1,5 Jahre bei Abschluss eines wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studiums bzw. bei Abschluss eines bautechnischen Studiums oder einer HTL für den Bereich Bautechnik und 1 Jahr bei Abschluss eines einschlägigen Immobilienstudiums.
Eine fachliche Tätigkeit als Bauträger liegt vor, wenn der Anmelder Bauprojekte als Projektleiter abgewickelt hat und berechtigt war, Weisungen an Projektbeteiligte zu geben.
Neben dem bereits erwähnten facheinschlägigen Studium kann man die Befähigung für das reglementierte Gewerbe des Immobilientreuhänders nur durch eine Befähigungsprüfung bei der Wirtschaftskammer oder in Ausnahmefällen durch die „Feststellung der individuellen Befähigung“ nachweisen.
Um ein Befähigungszeugnis zu erlangen sind insgesamt 4 verschiedene Module positiv zu absolvieren:
· Modul 1: fachliche schriftliche Prüfung
· Modul 2: fachliche mündliche Prüfung
· Modul 3: Unternehmerprüfung
· Modul 4: Ausbilderprüfung
ACHTUNG: Für jeden Teilbereich, also den Immobilienmakler, den Immobilienverwalter und den Bauträger sind jeweils alle 4 Module positiv zu absolvieren!
Sobald man alle vier Module positive abgelegt hat bzw eine entsprechende Anrechnung einzelner Module möglich ist, kann man bei der Wirtschaftskammer einen Antrag auf Ausstellung des Befähigungsprüfungszeugnisses stellen.
Neben den allgemeinen Voraussetzungen zur Gewerbeanmeldung ist das Befähigungsprüfungszeugnis sowie der Nachweis einer einschlägigen Praxistätigkeit und die Vorlage einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung die notwendige Voraussetzung um das Gewerbe des Maklers, Verwalters oder Bauträgers zu erlangen.
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