Sinn und Zweck eines Energieausweises

Mag. Benedikt Meisl • Dez. 02, 2021

Welche  Kennzahlen lassen sich  aus dem Energieausweis herauslesen?


Worauf sollten Mieter und Käufer achten?



In einer Zeit in der neben ökonomischen Überlegungen auch ökologische Faktoren bei der Wohnungssuche immer wichtiger werden, nimmt der Energieausweis bei vielen Mietern und Käufern eine zunehmend wichtige Rolle ein. Auch für Immobilienmakler, Hausverwalter und Bauträger rückt dieses Thema immer weiter in den Mittelpunkt.

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis enthält wichtige Werte über den bauphysikalischen Zustand eines Gebäudes und macht Verbesserungsvorschläge wie die Energieeffizienz gesteigert werden kann. Die wichtigsten Kennzahlen sind der Heizwärmebedarf (HWB) sowie der Faktor für die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes (fGEE). Die Vorlage des Energieausweises ist entweder für das gesamte Gebäude (z.B.: Zinshaus) oder für ein einzelnes Nutzungsobjekt möglich. Er darf maximal 10 Jahre alt sein und muss von einer befugten und qualifizierten Person erstellt werden.

Wann benötigt man einen Energieausweis?

Bei der Vermietung, der Verpachtung oder dem Verkauf von Objekten ist vor Vertragsabschluss ein Energieausweis vorzulegen und bis spätestens 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung zu übergeben. Auch bei umfassender Sanierung sowie bei Um- oder Zubau ist ein Energieausweis notwendig. Bei Neubauten ist bereits für das behördliche Bewilligungsverfahren ein Energieausweis vorzulegen. Keinen Energieausweis benötigt man bei Abbruchgebäuden, Kleingartenhäusern zum nicht ganzjährigen Wohnen, bei nur selten genutzten Objekten (z.B.: Almhütten) sowie bei nur vorübergehend bestehenden Gebäuden (z.B.: Zirkuszelten).

Was ist der HWB und der fGEE?

Der Heizwärmebedarf ist der gebräuchlichste Vergleichswert, um die thermische Qualität der Gebäudehülle zu beschreiben und wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr angegeben. Er beschreibt den zu erwartenden Energieverbrauch bei einem Haus. Altbauten haben meist einen HWB von 100-200 kWh/m².a; Neubauten meist einen HWB unter 50 kWh/m².a.

Der Gesamtenergieeffizienzfaktor vergleicht das Gebäude mit einem Referenzobjekt aus dem Gebäudebestand aus 2007. Es kann somit abgeschätzt werden, ob es sich beim vorliegenden Objekt um ein energetisch besseres (fGEE < 1) oder energetisch schlechteres  (fGEE > 1) Gebäude handelt. Je höher der fGEE, desto schlechter ist das Gebäude.

Die Beiden Kennwerte sind von Makler in Inseraten zwingend anzugeben.

Wer darf einen Energieauswies erstellen und was kostet das?

Nur qualifizierte Personen dürfen einen Energieausweis erstellen, wie zB: Baumeister, Ziviltechniker, Bauphysiker, Installateure oder Elektriker. Je nach Objektgröße variieren die Preise und daher lässt sich keine allgemein gültige Aussage treffen. Für ein Einfamilienhaus kann man mit ca. EUR 500.-, bei einem Mehrparteienhaus mit ca. EUR 1.000.- rechnen. Es empfiehlt sich hier unbedingt die Preise mehrere Anbieter zu vergleichen. Die Kosten sind vom Eigentümer zu tragen und dürfen im Anwendungsbereich des MRG nicht als Betriebskosten an die Mieter weiterverrechnet werden.   

Welche Maßnahmen kann man im Bestand setzen um die Energieeffizienz zu heben?

Aus energetischer Sicht ist die Gebäudehülle die große Schwachstelle eines jeden Hauses. Hier geht am meisten Energie verloren und deswegen lohnt es sich auch hier anzusetzen. Eine thermische Sanierung der Fassade sowie ein Tausch der Fernster kann deutliche Einsparungen bringen. Auch die Dämmung des Kellers und der letzten Geschoßdecke unter dem Dachboden wäre anzudenken.

Alles auf einen Blick
  • Der Energieausweis enthält wichtige Werte über den bauphysikalischen Zustand eines Gebäudes
  • Er ist bei der Vermietung oder dem Verkauf von Objekten notwendig
  • Wichtigste Kennzahlen sind der Heizwärmebedarf und der Faktor für die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes die auch in Inseraten angegeben werden müssen
  • Er macht Verbesserungsvorschläge wie die Energieeffizienz gesteigert werden kann

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