Sinn und Zweck eines Energieausweises
Mag. Benedikt Meisl • 2. Dezember 2021
Welche Kennzahlen lassen sich aus dem Energieausweis herauslesen?
Worauf sollten Mieter und Käufer achten?
In einer Zeit in der neben ökonomischen Überlegungen auch ökologische Faktoren bei der Wohnungssuche immer wichtiger werden, nimmt der Energieausweis bei vielen Mietern und Käufern eine zunehmend wichtige Rolle ein. Auch für Immobilienmakler, Hausverwalter
und Bauträger
rückt dieses Thema immer weiter in den Mittelpunkt.
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis enthält wichtige Werte über den bauphysikalischen Zustand eines Gebäudes und macht Verbesserungsvorschläge wie die Energieeffizienz gesteigert werden kann. Die wichtigsten Kennzahlen sind der Heizwärmebedarf (HWB) sowie der Faktor für die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes (fGEE). Die Vorlage des Energieausweises ist entweder für das gesamte Gebäude (z.B.: Zinshaus) oder für ein einzelnes Nutzungsobjekt möglich. Er darf maximal 10 Jahre alt sein und muss von einer befugten und qualifizierten Person erstellt werden.
Wann benötigt man einen Energieausweis?
Bei der Vermietung, der Verpachtung oder dem Verkauf von Objekten ist vor Vertragsabschluss ein Energieausweis vorzulegen und bis spätestens 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung zu übergeben. Auch bei umfassender Sanierung sowie bei Um- oder Zubau ist ein Energieausweis notwendig. Bei Neubauten ist bereits für das behördliche Bewilligungsverfahren ein Energieausweis vorzulegen. Keinen Energieausweis benötigt man bei Abbruchgebäuden, Kleingartenhäusern zum nicht ganzjährigen Wohnen, bei nur selten genutzten Objekten (z.B.: Almhütten) sowie bei nur vorübergehend bestehenden Gebäuden (z.B.: Zirkuszelten).
Was ist der HWB und der fGEE?
Der Heizwärmebedarf ist der gebräuchlichste Vergleichswert, um die thermische Qualität der Gebäudehülle zu beschreiben und wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr angegeben. Er beschreibt den zu erwartenden Energieverbrauch bei einem Haus. Altbauten haben meist einen HWB von 100-200 kWh/m².a; Neubauten meist einen HWB unter 50 kWh/m².a.
Der Gesamtenergieeffizienzfaktor vergleicht das Gebäude mit einem Referenzobjekt aus dem Gebäudebestand aus 2007. Es kann somit abgeschätzt werden, ob es sich beim vorliegenden Objekt um ein energetisch besseres (fGEE < 1) oder energetisch schlechteres (fGEE > 1) Gebäude handelt. Je höher der fGEE, desto schlechter ist das Gebäude.
Die Beiden Kennwerte sind von Makler in Inseraten zwingend anzugeben.
Wer darf einen Energieauswies erstellen und was kostet das?
Nur qualifizierte Personen dürfen einen Energieausweis erstellen, wie zB: Baumeister, Ziviltechniker, Bauphysiker, Installateure oder Elektriker. Je nach Objektgröße variieren die Preise und daher lässt sich keine allgemein gültige Aussage treffen. Für ein Einfamilienhaus kann man mit ca. EUR 500.-, bei einem Mehrparteienhaus mit ca. EUR 1.000.- rechnen. Es empfiehlt sich hier unbedingt die Preise mehrere Anbieter zu vergleichen. Die Kosten sind vom Eigentümer zu tragen und dürfen im Anwendungsbereich des MRG nicht als Betriebskosten an die Mieter weiterverrechnet werden.
Welche Maßnahmen kann man im Bestand setzen um die Energieeffizienz zu heben?
Aus energetischer Sicht ist die Gebäudehülle die große Schwachstelle eines jeden Hauses. Hier geht am meisten Energie verloren und deswegen lohnt es sich auch hier anzusetzen. Eine thermische Sanierung der Fassade sowie ein Tausch der Fernster kann deutliche Einsparungen bringen. Auch die Dämmung des Kellers und der letzten Geschoßdecke unter dem Dachboden wäre anzudenken.
Alles auf einen Blick
- Der Energieausweis enthält wichtige Werte über den bauphysikalischen Zustand eines Gebäudes
- Er ist bei der Vermietung oder dem Verkauf von Objekten notwendig
- Wichtigste Kennzahlen sind der Heizwärmebedarf und der Faktor für die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes die auch in Inseraten angegeben werden müssen
- Er macht Verbesserungsvorschläge wie die Energieeffizienz gesteigert werden kann

Budgetsanierung 2025/2026 – Wie Österreich 15 Milliarden Euro eins paren will Die österreichische Regierung plant ein umfassendes Sparpaket, um das Defizit zu senken und das Budget zu sanieren. Insgesamt sollen über zwei Jahre rund 15 Milliarden Euro eingespart werden – über Steuererhöhungen, Kürzungen und kreative Verwaltungslösungen. Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick: Steuern & Abgaben Kalte Progression : Das dritte Drittel wird nicht mehr abgegolten → +440 Mio. €. Tabak- & Glücksspielsteuer : Steigen deutlich → +516 Mio. € bis 2026. Bankenabgabe & Beitrag der Energiekonzerne : +550 Mio. € jährlich. Bundesgebühren : z. B. Reisepass verteuert sich voraussichtlich auf rund 109 €. Mehr Einnahmen aus Staatsbeteiligungen (z. B. OMV): +1,3 Mrd. € bis 2026. Neue Steuermaßnahmen im Immobilienbereich Umwidmungszuschlag : Ab 1.7.2025 wird bei der Veräußerung von umgewidmetem Grund (z. B. Grünland → Bauland) ein Zuschlag von 30 % auf den Gewinnanteil eingeführt. → Gilt für Umwidmungen ab 1.1.2025. → Einkünfte werden mit dem tatsächlichen Veräußerungserlös gedeckelt, um Überbesteuerung zu vermeiden. Grunderwerbsteuer bei Umgründungen : Immobiliengesellschaften zahlen künftig 3,5 % vom gemeinen Wert bei Umgründungen (z. B. Verschmelzungen), statt bisher 0,5 % vom Grundstückswert. → Inkrafttreten: 1.7.2025 – Umstrukturierungen sollten bis 30.6.2025 abgeschlossen werden. Verwaltung & Ministerien: Sparen mit Kreativität 1,1 Mrd. € (2025) und 1,3 Mrd. € (2026) sollen Ministerien einsparen. Weniger Dienstreisen, PR, IT-Verschiebungen. Erhöhung von Gebühren (z. B. Gerichtsgebühren). Familienbeihilfe für Ukrainer fällt ab Nov. 2025 weg. Keine automatische Anpassung der Familienleistungen ab 2026. Klimaschutz & Mobilität: Förderungen gestrichen Klimabonus entfällt → spart 4 Mrd. € über zwei Jahre. Klimaticket wird teurer: +200 € in zwei Schritten. Umweltförderungen gestrichen : 1,37 Mrd. € weniger bis 2026. Keine Förderung mehr für E-Autos , wohl aber für Ladeinfrastruktur. Förderprogramm „Raus aus Öl & Gas“ endet – Nachfolger ab 2026 geplant. Kürzungen auch bei Industrietransformation & Gebäudesanierung. Soziales, Pensionen & Gesundheit Frühpension erschwert : vor allem bei langen Versicherungszeiten. Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten steigen : von 5,1 % auf 6 %. E-Card-Gebühr steigt: von 13,80 € auf 25 € pro Jahr. Bildungskarenz bereits abgeschafft. Ältere Arbeitnehmer sollen länger arbeiten → Beschäftigungspaket soll gegenfinanziert sein. Sport, Kultur & Stiftungen Kürzungen bei Sport (–15 Mio. €) und Kultur (–10 Mio. €) . Privatstiftungen : Zuwendungssteuer steigt ab 1.1.2026 von 2,5 % auf 3,5 % . Stiftungsprivileg bleibt erhalten (Übertragung stiller Reserven nach § 13 Abs. 4 KStG). Trotz der massiven Einsparungen wird das Budgetdefizit nur langsam sinken – für das Jahr 2026 rechnet das Finanzministerium weiterhin mit einem Defizit von 4,2 Prozent. Österreich wird daher voraussichtlich bis Ende 2028 unter dem Defizitverfahren der EU-Kommission stehen. Viele der angekündigten Maßnahmen sind derzeit noch nicht gesetzlich umgesetzt oder im Detail geregelt, was eine verlässliche Einschätzung der tatsächlichen Auswirkungen erschwert. Besonders für Haushalte und Unternehmen bleibt unklar, wie stark sie die einzelnen Schritte konkret treffen werden. Auch auf Länderebene werden umfassende Sparpakete notwendig sein, um den Budgetzielen näherzukommen – hier stehen die konkreten Pläne allerdings noch aus. Die nächsten politischen Meilensteine stehen bereits bevor: In der Plenarsitzung des Nationalrats vom 16. bis 18. Juni 2025 sollen die Budgetgesetze beschlossen werden. Die meisten Maßnahmen sollen dann mit 1. Juli 2025 in Kraft treten. Bis dahin bleibt Zeit für politische Diskussionen – und für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, sich auf Veränderungen einzustellen.